Die Mitgliederversammlung stellt als basisdemokratisches Element den Souverän des FFB dar. Sie besteht aus den Delegierten der Mitglieder. Jedes ordentliche Mitglied ist wahlberechtigt. Die Mitgliederversammlung beschließt über den Jahresabschluss, die Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung, den Haushaltsplan, Beiträge und Umlagen, die Wahl des Vorstands, des Beirats, die Wahl von Rechnungsprüfern, über Satzungsänderungen und ggf. die Auflösung des FFB.
Organisation
Mitgliederversammlung
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden sowie zwei Vizevorsitzenden. Die Amtszeit beträgt jeweils drei Jahre, Wiederwahl ist möglich. Es ist außerdem zuständig für die Bestellung der Geschäftsführung. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören u. a. die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern, die Aufstellung des Haushaltsplanes, die vorläufige Festsetzung von Beiträgen und Umlagen sowie strukturelle und organisatorische Maßnahmen.
Mitglieder des Vorstandes bzw. Beirates sind derzeit ausschließlich Vertreter aus Mitgliedsunternehmen.
Die Menschen dahinter
Hier finden Sie die engagierten Köpfe hinter den Gremien des FFB: